Liegt ein Fluch auf Set-Top-Boxen? Sind Skandale unausweichlich, sobald sich ein Unternehmen mit TV-Zusatzgeräten beschäftigt? In den Fällen Infomatec und Metabox war dies bereits der Fall, und TC Unterhaltungselektronik (TCU) ist wohl der nächste Kandidat für die „Hall of Shame“ der deutschen Aktienkultur.
Die TCU (früher: Telecontrol AG) versucht seit einiger Zeit, mittels Geld freundlicher Anleger eine Black Box namens „Fernsehfee“, die Werbung im laufenden TV-Programm ausblendet, zur Serienreife zu entwickeln und zum Markterfolg zu führen. Da Umsatzerlöse bisher weitestgehend ausgeblieben sind, verklagte das Unternehmen RTL auf Schadenersatz in Höhe von 0,7 Mio. Euro, denn immerhin hat RTL die erfolgreiche Verbreitung der TC-Box verhindert. Zwar ist die Klage bisher noch anhängig, doch der Betrag ist schon mal in voller Höhe in der Bilanz aktiviert.
Daneben nimmt man auch diverse aktienrechtliche Normen nicht so genau. Wer kurz vor der Hauptversammlung den Geschäftsbericht verlangte, erhielt zwar auf Nachweis der Aktionärseigenschaft irgendwann ein paar getackerte Blätter, suchte jedoch den Bericht des Aufsichtsrats ebenso vergeblich wie den Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers. Macht nichts, meint die Verwaltung, denn „das Prüfungsergebnis stand ja fest“ und sei vor der HV mündlich mitgeteilt worden. Das Geld für eine weitere HV hole man sich notfalls vom Wirtschaftsprüfer wieder. Wieso hat er auch das Testat nicht rechtzeitig erteilt, wo er den Termin der Hauptversammlung doch kannte? Doch wen interessieren schon formelle Details, wenn über weitere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen beschlossen werden soll.
Es gäbe, so TCU, genügend Interessenten für die weitere Finanzierung. Das Unternehmen bietet gerade Darlehen an – mit 10 % Verzinsung, Rückzahlung nach einem Jahr, Zusatzrückzahlung von 100 % nach zwei Jahren und zusätzlicher Aktienausgabe. Klingt großartig. Und, kein Grund zur Sorge, die Verlustanzeige hat TCU wieder zurückgenommen. Der Vorstand bedauert gar per Ad hoc-Mitteilung die „Mißinterpretation des § 92 AktG“.
Neu in der deutschen Aktienlandschaft dürfte sein, daß einem Aktionär nicht nur die zur Einsichtnahme ausliegende Präsenzliste, sondern auch ein Blatt seiner Notizen aus derselben von der Verwaltung entrissen wird – wegen „Verletzung des Datenschutzes“. Als Patentrezept, wie man die Beendigung einer HV vor Mitternacht sicherstellt, hat sich ein Vorstand der TCU des Mittels bedient, den lästigen, diverse Mängel hinterfragenden Aktionär gewaltsam an den Haaren aus dem Saal zu entfernen. So einfach ist das.
Die GoingPublic Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.