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In den vergangenen Jahren hat die Verwendung von Gewährleistungsversicherungen, bekannt als Warranty & Indemnity (W&I)-Versicherungen, im Rahmen von Unternehmenskäufen in Deutschland erheblich zugenommen. Ihr Hauptzweck ­besteht darin, Käufer und Verkäufer vor potenziellen Haftungsrisiken zu schützen, die sich aus Garantien im Unter­nehmenskaufvertrag ergeben können. Mit der steigenden Verbreitung dieser Versicherungen haben sich auch die Marktstandards und -praktiken angepasst.

Die Motivation für den Abschluss einer W&I-Versicherung ergibt sich aus den divergierenden Interessen der Vertragsparteien. Der Käufer strebt in der Regel einen breiten und individuellen Garantiekatalog an, der eine weitreichende Haftung des Verkäufers sicherstellt und die Einbringlichkeit potenzieller Ansprüche gewährleistet. Demgegenüber steht das Interesse des Verkäufers, seine Haftung sowohl bezüglich der Anzahl abgegebener Garantien als auch der Höhe der Haftungsbeträge zu begrenzen. Diese Interessengegensätze können durch die Übertragung des Haftungsrisikos für Garantieverletzungen auf den Versicherer entschärft werden.

Entwicklung: Von der Verkäufer­police zur Käuferpolice

Die Inanspruchnahme einer W&I-Versicherung steht theoretisch sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer offen. Bis vor ungefähr einem Jahrzehnt wurden W&I-Versicherungen in Deutschland hauptsächlich auf Seiten des Verkäufers in Anspruch genommen. Diese Verkäuferpolicen bieten dem Verkäufer Schutz vor potenziellen Garantieansprüchen des Käufers. Versicherungsnehmer ist der Verkäufer. Im Falle einer Garantieverletzung hat der Verkäufer – nachdem er vom Käufer in Anspruch genommen wird – einen Anspruch gegen die Versicherung auf Auszahlung der vereinbarten Summe. Jedoch gestaltet sich das Verfahren als zeitaufwendig, da eine Auszahlung an den Verkäufer eine rechtskräftige Feststellung des Anspruchs des Käufers gegen den Verkäufer erfordert. Zusätzlich bieten solche Versicherungen auf Seiten des Verkäufers keinen oder nur eingeschränkten Schutz, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Garantien abgibt. Angesichts dieser Einschränkungen hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Trend hin zu Käuferpolicen ent­wickelt, die verschiedene Vorteile bieten.

Die Käuferpolice als dominierender Marktstandard

Inzwischen dominieren Käuferpolicen den Markt mit einem Anteil von rund 90%. Ein wesentlicher Unterschied und gleichzeitig ein Vorteil im Vergleich zur Verkäuferpo­lice besteht darin, dass der Käufer einen direkten Anspruch gegen den Versicherer hat. Aus Sicht des Käufers ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Garantieverletzung und den entstandenen Schaden gegenüber der Versicherung darzulegen, was im Vergleich zu Verkäuferpolicen einen schnelleren und unkomplizierteren Prozess darstellt. Dies bietet dem Käufer auch ein höheres Maß an Sicherheit, da er nicht mit etwaigen Liquiditätsproblemen des Verkäufers belastet wird. Darüber hinaus besteht der Versicherungsschutz selbst dann, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Garantien abgegeben hat, da Versicherungsnehmer – anders als bei der Verkäuferpolice – der Käufer ist.

Einen (erfahrungsgemäß meist nur behaupteten oder vermeintlichen) Nachteil kann die Käuferpolice jedoch aufweisen: es könne manchmal viel Zeit vergehen, bis der Käufer mit einem Underwriting seitens der Versicherung rechnen könne. Denn zur Abwägung der Risiken unterzieht der Versicherer seinerseits relevante Dokumente inklusive der Käufer-Due-Diligence nochmals im Underwriting Prozess einer eigenen Prüfung. Dieser Prozess könne– je nach Umfang der Transaktion und der abzusichernden Risiken trotz Überlappung mit dem eigentlichen Verkaufsprozess – eine diesen überschießende Zeitspanne in Anspruch nehmen.

Ein neues Produkt im W&I-Markt könnte nun frischen Wind bringen. Es handelt sich um eine ausschließlich für die Verkäuferseite konzipierte Versicherungspolice.

Back to the Roots: Neue Verkäuferpolice für Small Cap Transaktionen

Ein neues Produkt im W&I-Markt könnte nun frischen Wind bringen. Es handelt sich um eine ausschließlich für die Verkäuferseite konzipierte Versicherungspolice. Sie unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Verkäuferpolicen und richtet sich an Targets mit einem Enterprise Value von 200.000 EUR bis zu 30 Mio. EUR. Kernpunkte sind:

  • Beantwortung eines Fragebogens ausreichend – Kein Underwriting-Prozess
  • Volle Deckung: Kostenübernahme bis Enterprise Value (inkl. Verteidigungskosten)
  • Underwriting innerhalb von 24 Stunden
  • Kein Selbstbehalt erforderlich (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Keine Underwriting Prämie, lediglich Kosten i.H.v. 500 EUR für die Auswertung des Fragebogens

Der wohl markanteste Unterschied zu herkömmlichen W&I-Versicherungen liegt im Antragsprozess. Wie zuvor beschrieben, unterzieht die Versicherung die von den Parteien bereitgestellten Unterlagen, insbesondere bei Käuferpolicen, jedoch auch bei Verkäuferpolicen, einem ausführlichen Underwriting-Prozess.

Die neue Verkäuferpolice bietet hingegen ein deutlich vereinfachtes Verfahren. Der Verkäufer muss lediglich einen mehrseitigen Fragebogen beantworten, ohne dass darüber hinaus ein aufwendiger Underwriting-Prozess initiiert würde. Bei korrekter Ausfüllung des Fragebogens verspricht die Versicherung einen Versicherungsschutz binnen 24 Stunden nach Übermittlung des Fragebogens.

Ein weiterer Vorteil dieser Police liegt in ihrer großzügigen Deckungssumme von bis zu 100% des Enterprise Value des Targets bis zu 30 Mio. EUR. Hiervon eingeschlossen sind auch die Kosten für etwaige (außer-)gerichtliche Verteidigung. Dies markiert eine Abweichung von den herkömmlichen Deckungssummen, die auch unterhalb des Transaktionsvolumens liegen können.

Des Weiteren wird seitens der Versicherung auf einen Selbstbehalt des Verkäufers verzichtet, solange die im Rahmen der Transaktion zwischen den Parteien vereinbarte Basket-Schwelle mindestens 0,5% des Enterprise Value beträgt. Wird das erreicht, greift die Versicherung sofort bis zu 100% des Enterprise Values.

Das Unterbleiben eines langwierigen Underwriting-Prozesses führt zu einem weiteren Vorteil dieses Produkts: die Underwriting Prämie entfällt. Für die Auswertung des Fragebogens wird dann lediglich eine Gebühr von 500 EUR erhoben. Die Prämien sind landläufigen Prämien von Käuferpolicen vergleichbar. Die Mindestprämie beträgt ca. 2.500 EUR.

Die Logik dieses neuen Konzepts liegt darin, dass der Verkäufer nach Auffassung des Versicherers näher am Target ist. Dies und die dem Käufer gegebene Gelegenheit, den Käufer eine Due Diligence durchführen zu lassen und einen Kaufvertrag zu verhandeln, gegen dessen Garantien der Verkäufer Tatsachen offenlegt, lässt den Versicherer seine Exponiertheit berechnen.

Fazit

Die Bereitstellung vereinfachter Verkäuferpolicen ist ein Beispiel für die fortlaufende Anpassung an die Bedürfnisse des Marktes und unterstreicht die Dynamik und Flexibilität der Branche. Diese Maßnahme bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für den Markt. Während Verkäufer von einem beschleunigten Abschlussprozess profitieren können, müssen Versicherer jedoch sicherstellen, dass sie weiterhin effektiv und präzise das Risiko erfassen können.

Autor/Autorin

Dr. Nikolaus von Jacobs

Dr. Nikolaus von Jacobs ist Rechtsanwalt und Partner bei der internationalen Wirt­schaftskanzlei ReedSmith. Er berät vor allem Private-Equity-Fonds und Mittelständler zu Private-Equity, Risikokapital und öffentlichensowie privaten M&A-Trans­ak­tionen.