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Am 21. Juli 2019 trat die EU-Prospektverordnung 2017/1129 in Kraft, wonach in Wertpapierprospekten publizierte Gewinnprognosen und -schätzungen nicht mehr prüfungspflichtig sind. Dies soll es Emittenten erleichtern, Prognosen in Wertpapierprospekten zu veröffentlichen. Nachdem mehr als fünf Jahre vergangen sind, lohnt sich eine Analyse, wie Emittenten mit dieser Regelung im Rahmen ihrer Erstnotierung umgegangen sind. Von Prof. Dr. Wolfgang Blättchen und Uwe Nespethal
Während Gewinnprognosen und -schätzungen in Wertpapierprospekten nicht mehr prüfungspflichtig sind, zeigt die Praxis, dass emissionsbegleitende Banken weiterhin eine Prüfung fordern. Diese wird im sogenannten Comfort Letter des Wirtschaftsprüfers bestätigt. Für Emittenten bringt dies zusätzlichen zeitlichen Aufwand und Kosten mit sich, die gegen den potenziellen Nutzen von Prognosen als Instrument der Kapitalmarktkommunikation abgewogen werden müssen. Besonders bei IPOs können quantifizierte Aussagen über den zukünftigen Geschäftsverlauf wertvoll sein, da es bis dahin keine Historie über den Emittenten gibt.
In unserer Analyse haben wir 43 Wertpapierprospekte von Emittenten untersucht, die eine Erstnotierung an einer der deutschen Börsen zwischen 2019 und 2024 vollzogen haben. Ausgeschlossen wurden SPAC-Platzierungen, sowie sogenannte IPOs light, bei denen lediglich ein reines Listing ohne vorherige Privatplatzierung stattfand. Von den 43 untersuchten Prospekten enthielten 74% (32) eine Prognoseangabe. Bei Unternehmen mit einem Börsenwert von 500 Mio. EUR oder mehr liegt die Quote sogar bei 100%. Bei gering kapitalisierten Emittenten reduziert sich die Quote auf nur 41% (sieben). Das deutet darauf hin, dass Small-Cap-Emittenten den Nutzen der Prognosekommunikation geringer einschätzen als den damit verbundenen Aufwand.
Umsatzbezogene Kennzahlen am häufigsten verwendet
36% (27) der Unternehmen verwendeten umsatzbezogene Kennzahlen, wie absolute Umsatzangaben oder erwartetes Umsatzwachstum. 30% (23) nutzten EBITDA-Kennzahlen, wie das absolute EBITDA, adjustierte EBITDA-Zahlen oder mit dem Umsatz zusammenhängende EBITDA-Margen. EBIT-Kennzahlen finden sich nur in 9% (sieben) der Prospekte wieder. Das jährliche Nachsteuerergebnis wurde in keinem der untersuchten Prospekte berücksichtigt. In 25% (19) der Prospekte wurden kumuliert andere Kennzahlen diskutiert, z.B. Nettoverschuldung, Investitionsquote oder Working-Capital-Quote. Die meisten Prospekte arbeiteten mit zwei Prognosekennzahlen.
Für IPO-Kandidaten sind Prognosen ein wichtiges Instrument, um den Investoren mehr Transparenz zu bieten.
45% (19) der in den Prospekten anzufindenden Prognosen wurden in einer Bandbreite angegeben. In 31% (13) der Fälle wurden „vergleichende Prognosen“ verwendet, etwa „besser als im Vorjahr“ oder „über der erwarteten Umsatzsteigerung“. Punktprognosen konnten in 24% (zehn) der Prospekte beobachtet werden.
Was den Prognosezeitraum betrifft, so enthielten 63% (20) der untersuchten Prospekte mit Prognoseangaben zusätzlich zum laufenden Geschäftsjahr auch Prognosen für Folgejahre in Form von „Mid-term-Erwartungen“. Dieser mittelfristige Ausblick wird häufig durch eine Kombination aus vergleichenden und Bandbreitenprognosen beschrieben.
Fazit
Die Aufnahme von Prognosen in Wertpapierprospekten hat sich bei IPO-Emittenten mit einer Börsenkapitalisierung von mehr als 500 Mio. EUR etabliert. Small-Cap-Emittenten sind hier noch etwas zurückhaltend, vermutlich aufgrund des Mehraufwands für die erforderliche Prüfung im Rahmen des Comfort Letter. Für IPO-Kandidaten sind Prognosen ein wichtiges Instrument, um den Investoren mehr Transparenz zu bieten. Es muss dem Emittenten jedoch bewusst sein, dass eine Prognose im Prospekt eine regelmäßige Veröffentlichung von einer solchen „Guidance“ für das nächste bzw. laufende Geschäftsjahr in der fortlaufenden Finanzmarktkommunikation bedeutet.