Demnach sollen künftig doch bis zu 8 Mio. EUR pro Wertpapier von der Prospektpflicht befreit bleiben – so der neue Gesetzesentwurf, für den der KMU Interessenverband dezidierte Vorschläge unterbreitet hatte.
Die Prospektverordnung sieht nunmehr vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem Gesamtgegenwert von 8 Mio. EUR von der Prospektpflicht ausnehmen können.
In einem Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium die Prospektfreiheit in Deutschland jedoch nur bis zu 1 Mio. EUR vorgesehen – aus Sicht von Kapitalmarkt und KMUs eine sehr deutliche Benachteiligung für deutsche Unternehmen.
Aus Sicht des Interessenverbands war das Umschwenken mehr als nötig, wäre der deutsche Kapitalmarkt mit dem vorherigen Entwurf weit hinter andere EU-Länder wie z.B. Polen oder Italien zurückgefallen in dieser Beziehung.
Verbandspräsident des Interessenverbands Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich dazu: „Der Verband Kapitalmarkt KMU begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung“. Ende März hatte der Verband seine Argumente gebündelt vorgelegt und die möglichen Konsequenzen aufgezeigt.
Der Anlegerschutz bleibe dabei durch ein verpflichtendes dreiseitiges Informationsblatt auch nach dem neuen Entwurf gesichert. „Dies ist ein sehr schöner Erfolg und eine tolle Rechtfertigung für unseren Interessenverband, der sehr großen Zuspruch aus dem Mittelstand erhält“, so Wegerich.
Der Interessenverband wurde Ende August 2017 gegründet mit dem Ziel, sich für die Belange sowie die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung einzusetzen.Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien (BondGuide ist ebenfalls Gründungsmitglied). Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander Starke (Vita34 AG), Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie Thomas Stewens (BankM).
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