Auch der Bundesverband Crowdfunding äußert sich ähnlich erleichtert, wenn auch zunächst nur in Maßen – auch er hatte eine Prospektfreiheit bis 8 Mio. EUR gefordert.  Die EU-Prospektverordnung erhöhe die Prospektfreiheitsgrenze jedoch nur bei Eigenkapital-Emissionen von Aktiengesellschaften, nicht jedoch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Grenze bei GmbHs soll demnach bei nur 100 TEUR bleiben.

Eine solche Ungleichbehandlung von Aktiengesellschaften und GmbHs würde nicht zu einer Förderung von Mittelstand und Startups führen. Dies muss, wenn man Mittelstand und Startups fördern möchte, dringend angepasst werden.“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied im Interessenverband Crowdfunding zuständig für die Regulierung.

Mit einer minimalen redaktionellen Anpassung hätten GmbHs die Möglichkeit im Rahmen der bereits bestehenden Schwarmfinanzierungsausnahme des Vermögensanlagengesetzes GmbH-Anteile bis zu 2,5 Mio. EUR prospektfrei anzubieten“, fordert Zwinge.

Und: „Jedenfalls würde die Privilegierung der Aktiengesellschaften zumindest nicht mehr das 80-fache der GmbHs betragen, sondern nur noch das 3,2-fache.“

Unterlagen zum Download:
Die Argumente des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums können hier eingesehen werden:http://www.kapitalmarkt-kmu.de/

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