Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung soll aus Sicht zahlreicher Unternehmen korrigiert werden. Eine Anpassung des Gesetzes, die den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Mittelständler gerecht wird, muss her.

Der kapitalmarktorientierte Mittelstand schließt sich zusammen – das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung soll aus Sicht zahlreicher Unternehmen korrigiert werden. Dieses sieht prospektfreie Emissionen bis zu EUR 8 Mio. vor. Börsengelistete Unternehmen finanzieren sich in der Regel jedoch über Bezugsrechtskapitalerhöhungen.

Durch die parallele Einführung von Investitionsschwellenwerten sind Bezugsrechtskapitalerhöhungen aber de facto von der Prospektfreiheit ausgeschlossen, so dass die neuen Erleichterungen für börsengelistete Mittelständler irrelevant sind.

Mit einer Stimmensammlung, die der Interessensverband Kapitalmarkt KMU initiiert hat, werden die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstandes in Deutschland erstmalig gebündelt und an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) herangetragen. Das erklärte Ziel: Eine Anpassung des Gesetzes, die den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Mittelständler gerecht wird. Die Schwellenwerte sollen nicht für börsengelistete Unternehmen gelten, die bereits einen Prospekt erstellt haben.

Rund 100 Unternehmen, davon der Großteil börsennotiert, haben sich bereits an der Stimmensammlung des Interessensverbands beteiligt.

Auf deren Basis wird der Verband eine Petition für das BMF vorbereiten. „Das aktuelle Gesetz ist missglückt“, meint Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. „Es entspricht nicht den Bedürfnissen des Mittelstands in Deutschland.“

Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU

Ingo Wegerich,
Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU

Mit einer Unterschrift können Unternehmen aktiv dazu beitragen, das Gesetz im Sinne des kapitalmarktorientierten Mittelstandes sinnvoll zu ändern. Die Stimmensammlung des Interessenverbandes zur Einreichung einer Petition finden Sie unter folgendem Link: http://www.kapitalmarkt-kmu.de/

Die Forderung des Verbands: Der Interessenverband fordert eine sinnvolle Korrektur des Gesetzes: Unternehmen, die bereits einen Prospekt erstellt haben und deren Wertpapiere an einem Freiverkehr oder geregelten Markt gelistet sind, sollten von den Schwellenwerten ausgenommen werden.

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