Sondierungsverfahren

Der Sondierende hat in einer so genannten Sounding-Liste zu dokumentieren, wann und zu welcher Uhrzeit Informationen an die jeweiligen Empfänger gesendet wurden. Zudem sind die entsprechenden Gespräche und Videokonferenzen möglichst aufzuzeichnen bzw. schriftlich zu dokumentieren. Nach Ziffer 91 TS sollen die Beteiligten möglichst ein gemeinsames Protokoll unterzeichnen.

Die Marktteilnehmer sollen interne Verfahren aufsetzen, die auch regelmäßig überprüft werden. Mitarbeiter sind dabei zu verpflichten, nur berufliche Kommunikationswege zu nutzen. Annex IX TS sieht dafür einheitlich Formblätter  vor.  Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Aufhebung des Insidercharakters

Sofern offengelegte Informationen nicht weiter Insiderinformationen sind, hat der Sondierer den Empfänger so rasch wie möglich hierüber zu informieren. Dies ist ebenfalls wieder und zwar mit dem Formblatt in Annex IX zu dokumentieren. Ungeachtet dessen ist der Empfänger von Informationen verpflichtet zu prüfen, inwieweit er Insiderinformationen erhalten hat und kann sich nicht allein auf die Hinweise des Sondierenden verlassen.

Anspracheverbot

Personen, die bei Marktsondierungen nicht angesprochen werden möchten, sind auf einer Sounding-Liste festzuhalten und dürfen entsprechend der Mitteilung nicht angesprochen werden.

Fazit

Die Marktsondierung wird infolge der EU-Marktmissbrauchsregelungen erheblich formalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Regelungen nach etwas Gewöhnung effizient umsetzbar sind. Es ist unbedingt angeraten, nach einer Übergangsfrist zu überprüfen, ob die formalisierten Verfahren und Pflichten, insbesondere über die Insiderinformationen hinaus, wirklich notwendig sind oder die Ansprache am Kapitalmarkt eher wesentlich behindern.

Dr. Anne de Boer, Partnerin und Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Stuttgart, berät Unternehmen und Banken bei der Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt sowie bei der laufenden kapitalmarktrechtlichen Compliance. Zudem begleitet sie Unternehmenstransaktionen und Finanzierungen.

Der Artikel ist eine Voraberscheinung aus dem Special Anleihen 2016

Autor/Autorin

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