Seit September 2015 hatten Unternehmen und Verbände die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen hinsichtlich der Vorschläge der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) zur neuen Berichtspflicht ESEF (European Single Electronic Format) abzugeben. Am 18. Januar 2016 ist die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen abgelaufen. Nun bleibt abzuwarten, was die Auswertung der Stellungnahmen durch die ESMA ergibt und wie die finalen Entwürfe der technischen Regulierungsstandards aussehen werden. Doch worum geht es bei dieser neuen Berichtspflicht eigentlich, wer wird von den Neuerungen betroffen sein und wie werden die bisherigen Vorschläge der ESMA hinsichtlich der Berichtspflicht eingeschätzt?
Entwicklung, Inhalt und aktueller Stand der neuen Berichtspflicht ESEF
Die Transparenzrichtlinie (2004) verlangt von Emittenten, deren Wertpapiere auf regulierten Märkten in der EU gehandelt werden, ihren Investoren Jahresfinanzberichte zur Verfügung zu stellen, deren minimaler Inhalt in der Richtlinie normiert ist. Jedoch definierte die Richtlinie bisher nicht, in welchem Format die Veröffentlichung zu erfolgen hat. Daher reichte es aus, wenn die Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte auf Papier sowie als PDF oder HTML-Dokument veröffentlichten. In ihrer überarbeiteten Fassung aus dem Jahr 2013 gibt die Transparenzrichtlinie nunmehr vor, dass die Jahresfinanzberichte in einem europäisch einheitlichen elektronischen Format erstellt und veröffentlicht werden müssen. Am 1. Januar 2020 tritt diese Pflicht in Kraft. Die ESEF soll die elektronische Berichterstattung durch die EU-weite Harmonisierung vereinfachen, den Zugang sowie die Analyse für Investoren und Aufsichtsbehörden erleichtern und die Vergleichbarkeit der Jahresfinanzberichte erhöhen. Insgesamt soll es durch ESEF zu einer Erhöhung der Transparenz kommen.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben der Transparenzrichtlinie obliegt es der ESMA, Entwürfe für die technischen Regulierungsstandards zu entwickeln. Diese sind der Europäischen Kommission bis spätestens 31. Dezember 2016 vorzulegen. Zielsetzung der Entwürfe ist die Festlegung des zukünftigen europäisch einheitlichen elektronischen Berichtsformats, unter Beachtung verschiedenster technologischer Optionen. Bevor die ESMA die Entwürfe an die Europäische Kommission übermitteln kann, muss sie eine öffentliche Konsultation durchführen. Am 25. September 2015 wurde daher eine solche Konsultation hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards und einer vorläufigen Kosten-Nutzen-Analyse begonnen. Die ESMA schlägt darin vor, dass die betroffenen Unternehmen ihren Jahresfinanzbericht als PDF und ihren IFRS-Konzernabschluss zusätzlich im XBRL- oder iXBRL-Format veröffentlichen. Zur Transformierung der Finanzinformationen der Unternehmen in eine strukturierte Form zum Zwecke der elektronischen Veröffentlichung soll die von der IFRS-Stiftung entwickelte IFRS-Taxonomie zugrunde gelegt werden.