Die Europäische Kommission hat heute die Deutsche Börse AG („DBAG„) darüber informiert, dass sie entschieden hat, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc („LSEG„) zu untersagen.
Ungeachtet der seitens der Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den effektiven Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindere.
Mit der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidungwird zeitnah gerechnet. Nachdem der DBAG die Entscheidung der Europäischen Kommission förmlich zugestellt wurde, wird der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich. Nach Erhalt der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung erlischt dementsprechend das Tauschangebot automatisch und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 endet automatisch.
HLDCO123 PLC wird das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und das Tauschangebot gemäß den Bedingungen des Tauschangebots rückabwickeln.
Kommentar von BondGuide: Niemand hatte etwas Anderes erwartet angesichts der Nachrichtenlage der letzten Wochen.
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