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Angestoßen durch den gezwungenen Schwenk zur virtuellen Form ist die Diskussion um die bessere Form der Hauptversammlung in vollem Gange. Bevor sich die Positionen der Vertreter in einem Entweder oder verhärten, lohnt es sich, über einen neuen Weg nachzudenken. Es könnte der Königsweg sein – im wahrsten Sinne des Wortes.
Gleich zum Einstieg sei festgestellt: Die aktuelle Not-Gesetzgebung für die Veranstaltung von Hauptversammlungen ist zu pandemiespezifisch und kann keine Blaupause für die Zeit nach Corona sein. Dafür – das muss ehrlicherweise konzediert werden – ist die Einschränkung der Aktionärsrechte doch zu stark. Aber die aktuelle Gesetzgebung ist für diese Phase erforderlich und angemessen. Deshalb wird sie auch vom DIRK uneingeschränkt begrüßt.
Chance zur Überarbeitung ist da
Zudem erscheint es mir wichtig, dass wir in der aktuellen Situation nicht in die Falle tappen, die im Raum stehenden Lösungen reflexhaft zu kritisieren oder zu bejubeln. Dafür warten Unternehmen, Anleger und auch zahlreiche andere Kapitalmarktprofis schon zu lange auf den Zeitpunkt, an dem das Hauptversammlungswesen sinnvoll überarbeitet wird. Jetzt ist sie da, die Chance dafür. Und mein Plädoyer ist, dass wir diese Chance nutzen, indem wir Verschiedenes ausprobieren, gemeinsam die Erfahrungen diskutieren und anschließend einvernehmlich einen neuen Weg gehen – einen, der besser in diese Zeit passt. Die Diskussionen der vergangenen Jahre wie auch die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Bestreben, eine „One-size-fits-all-Lösung“ zu finden, ist ein schwieriges, wenn nicht unmögliches Unterfangen. Jedes Unternehmen hat andere Ansprüche, und auch das Aktionariat und seine Bedürfnisse sind in den jeweiligen Unternehmen unterschiedlich.
Virtuelles Format begünstigt Online-Präsenz der Aktionäre
Abgesehen davon haben sich auch die Möglichkeiten weiterentwickelt. Daran können wir nicht stur vorbeischauen: Parallel zur analogen ist unser Alltag längst umfassend durch die digitale Welt geprägt. Der virtuelle Kanal verkürzt unsere Wege insbesondere im internationalen Austausch deutlich. Viele Aktionäre wünschen sich explizit mehr davon – auchm im Hinblick auf die Hauptversammlung.
Die virtuelle Hauptversammlung hilft uns gerade dabei, dass die Aktionäre ihre Rechte auch in der Corona-Zeit so gut wie möglich wahrnehmen können. Vieles läuft noch etwas holprig, was angesichts der kurzen Anlaufzeit niemanden verwundern kann – sowohl die Veranstalter als auch die Teilnehmer müssen sich erst in der neuen „Umgebung“ zurechtfinden. Vieles klappt aber auch überraschend gut. Vielen fällt positiv auf, dass die virtuelle Form für Berufstätige und Auslandsanleger die Teilnahmehürden senkt, was wiederum die Präsenzquote begünstigt. Wieder andere lesen aus ihren Auswertungen, dass sich auch andere Aktionäre mit ihren Fragen an das Unternehmen wenden – weil die mentale Hürde entfällt, vor dem Plenum sprechen zu müssen. Die bisherigen Auswertungen der letzten Veranstalter zeigen insgesamt, dass Quantität und Qualität der Fragen in etwa dem Vorjahr entsprechen.
Bei allen positiven Erfahrungen mit der virtuellen Form hat auch die Präsenzveranstaltung weiter ihre Stärken: Sie schafft für die Anleger die turnusmäßige Möglichkeit für einen unmittelbaren Austausch – mit dem Vorstand, aber auch untereinander. Dies ist vor allem für Kleinanleger ein großes Plus. Außer Zweifel steht zudem, dass sich in einer Präsenzveranstaltung eine besondere Diskussionskultur entfalten lässt: Die Unmittelbarkeit der Situation erlaubt direkte Nachfassfragen und ermöglicht das Aufnehmen von Stimmungen abseits des Podiums. Bei allen Vorteilen für das eine oder das andere: Welche der beiden Austragungsformen ist für die Zukunft nun die bessere Lösung: „virtuell 1.1“ oder „analog 2.0“? Theoretisch denkbar, in der Praxis aber eher schwierig wäre noch die Hybridform, also beides zugleich. Diese Option würde wohl aber neben erhöhten Kosten auch erhöhte Risiken mit sich bringen, die niemand will. Denn ob analog oder virtuell: Die Hauptversammlung bleibt auf jedem Austragungsweg eine aufwendige und zugleich äußerst sensible Veranstaltung.
In dieser Entscheidungssituation könnte es eine Idee sein, einmal ganz neu zu denken: Was wäre, wenn die Unternehmen unter Einbindung der Aktionäre per Satzungsbeschluss selbst wählen würden, welche Form für sie die passende(re) ist? Die Wahl für die Austragungsform könnte eine grundsätzliche sein oder auch eine, die der Vorstand mit Ermächtigung durch den Aufsichtsrat von Jahr zu Jahr neu trifft – je nachdem, welche Form des Dialogs zwischen Unternehmensvertretern und Aktionariat sich in der jeweiligen Phase anbietet.
Echte Aktionärsdemokratie
Der Weg, über die Satzung die Aktionäre entscheiden zu lassen, entspräche einer echten Aktionärsdemokratie. Er würde den Unternehmen die Möglichkeit geben, das Format der Hauptversammlung flexibel an den Bedürfnissen der Aktionäre und des Unternehmens auszurichten. Wir sprechen in der Marktwirtschaft so gern davon, dass der Kunde König ist und wir unser Handeln daran ausrichten – warum wenden wir dieses Prinzip nicht einfach auch in der Hauptversammlungsfrage an? Ich kann mir gut vorstellen, dass der Aktionär dies sehr begrüßen würde. In diesem Sinne möchte ich anregen, einmal darüber nachzudenken, ob der Königsweg nicht auch hier eine gute Wahl wäre. Nur an Althergebrachtem festzuhalten, ist nicht zielführend und bringt uns nicht weiter, genauso wenig wie das Brechen mit bewährten Traditionen nur, um des Neuen willen. Die Chance zum Dialog ist da und Bedingungen für eine Veränderung günstig.
Lasst uns diese Chance gemeinsam nutzen. Weihnachten steht vor der Tür, und an vielen Orten wird man sich wieder fragen: „Wünsche ich mir ein Buch oder doch lieber den Kindle?“ Beides hat seine Vorteile und im Kern erhalte ich in beiden Fällen das Gleiche. In diesem Wissen treffe ich meine Entscheidung auch in diesem Jahr wieder sehr entspannt. Vielleicht wähle ich ja im nächsten Jahr wieder die andere Variante.
Autor/Autorin
Kay Bommer
Kay Bommer (Rechtsanwalt, MBA) ist – mit einer Unterbrechung von 2011 bis 2012 – seit 2001 Geschäftsführer des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband. Zudem ist er in Bei- und Aufsichtsräten innovativer Kapitalgesellschaften vertreten und nimmt Lehraufträge für Kapitalmarktrecht und Unternehmenskommunikation an renommierten Universitäten wahr.