Die Umfrageergebnisse zeigen in der Tendenz eine eher vorsichtige Haltung. Viele Unternehmen wollen erst einmal abwarten, welche Berichtskonzepte ihre Peers vorlegen. So werden einige Unternehmen im Prime Standard zunächst weiter berichten wie bisher oder nur geringfügige Änderungen vornehmen. Da allerdings knapp die Hälfte der IR-Manager der Meinung ist, man solle den größeren Gestaltungsspielraum nutzen, um Informationen zielgruppengerechter zu gestalten, ist mittelfristig mit neuen Konzepten zu rechnen.

IR Panel 2Zahlen vor Prosa!
Wer sich dafür entscheidet, ein eigenes Konzept zu entwickeln, kann zum Best-Practice-Beispiel avancieren. Zuvor sollte jedoch die Frage geklärt werden, welche Informationen eine Quartalsmitteilung zwingend enthalten sollte, um den Informationsbedarf von Analysten, institutionellen Investoren, Journalisten und Privatanlegern gleichermaßen zu befriedigen.Die von cometis befragten IR-Manager sind sich einig, dass ein Unternehmen quartalsweise wesentliche Unternehmenskennzahlen veröffentlichen sollte (88%). Allerdings halten nur rund 64% der Befragten einen vollständigen Konzernabschluss für sinnvoll. Weitere 76% der IR-Manager sind der Meinung, die Zahlen sollten in einem Ertrags-, Vermögens- und Finanzteil beschrieben werden. Eine knappe Mehrheit von 55% hält auch die Angabe von Segmentergebnissen für zwingend erforderlich, um die Informationsbedürfnisse der Financial Community zu befriedigen.

Auf weitere Informationen bzw. bisher übliche Berichtsteile kann nach Meinung der befragten IR-Manager aber in Zukunft verzichtet werden. So halten nur 19% der IR-Manager Angaben zur Entwicklung der Aktie für relevant. 85% würden auch auf eine Erläuterung des Geschäftsmodells verzichten, da sich dieses sowieso nicht quartalsweise verändere. Auch der Konzernanhang wird nur von 21% der Befragten als ein unverzichtbarer Teil eines Quartalsberichtes genannt. Das Vorwort des Vorstands und der Nachtragsbericht werden immerhin noch von einem Drittel der Befragten als wichtige Berichtsteile aufgeführt.

Was will der Kapitalmarkt?
Die Emittenten sollten die gewonnene Flexibilität nutzen, um in Formaten zu berichten, die bislang nicht möglich waren, aber den Bedürfnissen des Marktes trotzdem genügen. Insgesamt wird der Trend zu einer im Umfang reduzierten Quartalsmitteilung gehen. Unternehmen sollten jedoch davon absehen, ausschließlich die Mindestanforderungen gemäß Börsenordnung zu erfüllen. Die Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts würden dadurch nicht erfüllt. Basierend auf zahlreichen Gesprächen, die cometis in der jüngeren Vergangenheit mit Analysten, Investoren, Finanzjournalisten und anderen Kapitalmarktexperten geführt hat, kristallisiert sich stattdessen ein Konzept heraus, welches Elemente aus Quartalsfinanzberichten mit dem Aufbau klassischer Analystenreports verbindet. Ein Vorwort des Vorstands bietet sich darin auch weiterhin als Einstiegstext an, da er das Verständnis für alle weiteren Ausführungen erhöht und eine erste Einordnung des Geschäftsverlaufes erlaubt. Auf diesen sollte in einem nächsten Textteil ausführlicher eingegangen werden. Was den Umfang betrifft, bietet sich die Orientierung an den bereits erwähnten Zwischenmitteilungen an, die üblicherweise ein bis zwei Seiten umfassen. Nach den neuen Regelungen sollte die Quartalsmitteilung zudem ein Prognoseteil in Bezug auf die Markt- und Geschäftsentwicklung enthalten. Unverzichtbar sind zudem Tabellen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz – und Cashflow-Entwicklung.

Neben diesen zentralen inhaltlichen Bestandteilen, sollten auch Aufbau und grafische Gestaltung bedacht werden. Gerade die erste Seite der Quartalsmitteilung sollte einen guten Überblick ermöglichen und die wichtigsten Informationen enthalten. Dazu gehören neben dem Einleitungstext in Form des Vorstandsbriefes die wesentlichen Konzernkennzahlen, aber auch die anstehenden Kapitalmarkttermine und die wesentlichen Daten zur Aktie. Auch sonst sollte die Quartalsmitteilung mit informativen Grafiken, etwa zu der Verteilung der Umsätze über Märkte und Segmente hinweg, angereichert werden. Denkbar ist auch, bestimmte Informationen – wie in Präsentationen – nur stichpunktartig oder graphisch darzustellen, um Redundanzen zu vermeiden. Hier sollten sich die Emittenten nicht dem Diktat der Formalität unterwerfen und die Funktionalität, sprich den Informationsgehalt, und deren Vermittlung in den Mittelpunkt stellen .
Getreu dem Motto „Weniger ist mehr“ lässt sich ein solches Konzept auf maximal zwölf Seiten realisieren. Die Informationsbedürfnisse der heterogenen Interessengruppen werden dabei erfüllt. Auf die Erstellung vollumfänglicher Quartalsberichte, die Zeit und Geld kostet, kann zukünftig verzichtet werden. Übrigens ist auch bei den Geschäftsberichten seit einigen Jahren ein Trend zu kürzeren Darstellungsformen zu beobachten. Dass eine Flexibilisierung in Sachen Q-Bericht durchaus Sinn macht, zeigt eine Frage des aktuellen IR-Panels ganz besonders: 46% der befragten IR-Manager gaben an, dass vollumfängliche Quartalsberichte ohnehin von niemandem gelesen würden.

Der Beitrag erschien zuerst im GoingPublic Magazin 1-2016

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