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Ein existenzbedrohender Vorfall, den wir Ihnen jedoch gerne einmal aus der Sicht eines auf Life Sciences spezialisierten Versicherungsmaklers beleuchten wollen.
Was ist passiert?
Am Stockholmer Karolinska-Institut, dem wichtigsten medizinischen Forschungszentrum Schwedens, hat fünf Tage lang ein Kühlungssystem versagt. Biologisches Material, das über 30 Jahre hinweg gesammelt wurde und laut Institutsmitteilung weltweit einzigartig war, wurde dadurch zerstört.
Das Material lagerte in Tiefkühltanks, in denen die Temperatur konstant bei -190 Grad gehalten werden soll. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat über die Weihnachtsfeiertage die automatische Stickstoffzufuhr ausgesetzt, welche die extrem niedrigen Temperaturen ermöglicht. Als ein Doktorand am 27. Dezember am Forschungszentrum seinen Kontrollgang durchführte, bemerkte er, dass in 16 Tanks die Kühlung seit einem längeren Zeitraum ausgesetzt hatte und eines der Thermometer bereits 22 Grad anzeigte.
Bei der Panne wurden kommerzielle Zelllinien für Arzneimittelstudien und zur Erforschung von Krankheiten zerstört, die teils in jahrzehntelanger Arbeit im Labor bearbeitet oder gentechnisch verändert wurden. Zudem sei „primäres Biobankmaterial“ zerstört worden, zum Großteil Serienproben, die chronischen Patienten über einen langen Zeitraum hinweg entnommen worden waren, um die Gründe für das Fortschreiten ihrer Krankheit zu verstehen. Das Institut schätzt den entstandenen Schaden auf etwa eine halbe Milliarde Kronen (rund 45 Mio. EUR Euro). Noch schlimmer aber wiegt, dass jahrelange Forschungsprojekte und damit die Grundlagen für wichtige Forschungsvorhaben verloren gegangen sind.
- Neben der Absicherung der Labortechnik sollten Life Sciences Unternehmen in ihren Versicherungskonzepten auch an die Absicherung vorhandener Zellkulturen, Zell- / Bakterienstämmen und eigener Wirkstoffgrundlagen und Forschungsergebnisse denken. Versicherungs-Deckungskonzepte übernehmen im Schadensfall die vollständigen Rekonstruktionskosten und bei Ausfall oder Unterbrechung von Kühleinrichtungen auch den Schaden aus dem resultierenden Verderb der aufbewahrten Materialien, Zellkulturen, Probenmaterial und pharmazeutischen Wirkstoffe.
Geschäftsversicherungen erstrecken sich meist neben den Substanzwerten auch auf die Kosten zur Wiederherstellung wertvoller Originaldokumente, Geschäftsunterlagen, z. B. auch Studiendokumente – Labortagebücher etc. z.B. in Folge eines Feuers oder Wasserschadens (infolge ausgefallener Kühlaggregate) im Labor.
Die Ursachen und wie sie versichert werden können
Es dürfte schwierig werden, den oder die Verantwortlichen zu finden. Die Professorin und Oberärztin des Karolinska-Instituts schrieb in einer Pressemitteilung, dass in die Aufsicht und Wartung der Tanks verschiedene Forscherteams genauso involviert waren, wie ausgelagerte Unternehmen. Der Schaden wurde zudem der Polizei gemeldet.
Sabotage von außen kann derzeit nicht ausgeschlossen. Interessanterweise gab es Mitte Januar tatsächlich groß angelegte Hackerangriffe auf etwa hundert schwedische Behörden und Unternehmen. Der Ausfall am Karolinska-Institut begann aber bereits am 22. Dezember.
- Aktuell spreche nichts für eine externe Einflussnahme, jedoch hätte in einem solchen Fall eine Crime- bzw. Vertrauensschadenversicherung für die „vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten“ gegriffen.
- Im Falle eines Hackerangriffs bietet zudem eine Cyber-Versicherung entsprechenden Schutz für daraus resultierende Kosten.
Aktuell wird die Ursache für den Fehler jedoch eher in mangelhaften internen Verantwortungsstrukturen vermutet. So gab es anscheinend keinen funktionierenden Bereitschaftsdienst, der die Kühlräume regelmäßig überwacht hat. Zudem gab es bereits in der Vergangenheit Probleme bei der Überwachung des Kühlsystems, welche jedoch nicht behoben wurden.
- Ein angelastetes oder tatsächliches Organisationsversagen / -verschulden kann damit ebenfalls schnell zur persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung werden und damit ein Fall für die D&O-Versicherung. Denn der Geschäftsleitung obliegt die Pflicht, die Organisation adäquat aufzustellen, um (vermeidbare) Risiken abzuwenden oder minimieren. Ist dies nicht erfolgt („Organisationsversagen / -verschulden“) und hat sich wie in diesem Fall ein Schaden materialisiert, beginnt ab leichter Fahrlässigkeit die unbegrenzte gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsleitung.
In diesem Sinne, „stay cool“ und Kühlungsanlagen besser anlassen oder ordentlich versichern!
ZUM AUTOR
Florian Eckstein ist Geschäftsführer & Gründer der Risk Partners GmbH, ein unabhängiger Spezialversicherungsmakler und Risikoberater. Er ist Experte für Life Sciences und Technologieunternehmen sowie für komplexen Fragen der D&O-Versicherung sowie Absicherungen von klinischen Studien bis zum IPO.