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Die Medigene AG hat bekanntgegeben, dass auf der Hauptversammlung allen Beschlussvorlagen zugestimmt wurde. Demnach stimmten die Aktionäre für die turnusgemäße Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerd Zettlmeissl sowie dem Mitglied des Aufsichtsrats Ronald Scott. Ferner haben die Aktionäre die Herabsetzung des Grundkapitals des Unternehmens durch die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1 beschlossen, wodurch die Transaktionsfähigkeit des Unternehmens erhöht wird.

Die Aktionäre der Medigene AG haben außerdem mit den Beschlussfassungen über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/I bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/I von insgesamt bis zu 4.421.279 Aktien (nach Eintragung der Kapitalherabsetzung), sowie der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2023/I bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/II von insgesamt bis zu 2.947.518 Aktien (nach Eintragung der Kapitalherabsetzung) zugestimmt und damit dem Unternehmen operative und strategische Handlungsspielräume eröffnet. Ferner wurden dem Vorstand und Aufsichtsrat der Medigene AG für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Selwyn Ho, CEO der Medigene, kommentiert: „Die beschlossenen Maßnahmen, insbesondere die Kapitalherabsetzung sowie die Schaffung neuer genehmigten Kapitalia, verbessern Medigenes Handlungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt und unterstützen unsere Unternehmensstrategie. Diese beinhaltete die Entwicklung unserer differenzierten T-Zell-Rezeptor-modifizierten T-Zell (TCR-T)-Therapien, allen voran unser Leitprogramm MDG1015, voranzutreiben, sowie neue Partnerschaften einzugehen, wobei wir unsere End-to-End-Plattform auf weitere TCR-gesteuerte Modalitäten wie TCR-T-Zell-Engager und TCR-Natürliche Killerzellen-Therapien ausweiten können. Diese Pläne werden wir weiterhin Schritt für Schritt umsetzen.“

Wie am 17. Mai in der Einladung zur Hauptversammlung dargestellt, soll im Rahmen der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG das Grundkapital der Medigene AG um EUR 14.737.594,00 auf dann EUR 14.737.594,00 durch die Zusammenlegung der ausgegebenen Stückaktien im Verhältnis 2:1 von 29.475.188 auf dann 14.737.594 Aktien herabgesetzt werden. Demnach wird der Wert der Gesellschaft durch diese Maßnahme nicht verändert. Die Herabsetzung bewirkt als bilanzielle Maßnahme eine Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz der Medigene AG vom „Gezeichneten Kapital“ in die „Kapitalrücklage“. Dadurch soll der Kurswert der Aktie wieder deutlich über den rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 angehoben und die Transaktionsfähigkeit der Medigene AG im Hinblick auf den Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 nach § 9 Abs. 1 AktG vorsorglich erhöht werden, ohne dass derzeit konkrete Maßnahmen geplant sind, so die Verantwortlichen.

Die End-to-End-Plattform von Medigene umfasst mehrere proprietäre und exklusive Technologien, die es dem Unternehmen ermöglichen sollen, T-Zell-Rezeptoren sowohl gegen Krebs-Testis-Antigene als auch gegen Neoantigene zu generieren. Diese T-Zell-Rezeptor-modifizierte (TCR)-T-Zellen werden dann verbessert, um differenzierte TCR-T-Therapien für mehrere solide Tumorindikationen zu entwickeln, wobei die Arzneimittelzusammensetzung hinsichtlich Sicherheit, Wirksamkeit und Beständigkeit optimiert ist. Die End-to-End-Plattform bietet Produktkandidaten sowohl für die eigene Therapeutika-Pipeline als auch für Partnerschaften. Medigenes führendes TCR-T-Programm MDG1015 ist nach Aussagen des Unternehmens auf Kurs für den IND-Antrag im 3. Quartal 2024 und den CTA- Antrag im 4. Quartal 2024.

Der Kurs der Medigene-Aktie liegt aktuell bei 1,14 EUR. Daraus ergibt sich eine Marktkapitalisierung von 33,46 Mio. EUR.

Autor/Autorin

Holger Garbs ist seit 2008 als Redakteur für die GoingPublic Media AG tätig. Er schreibt für die Plattform Life Sciences und die Unternehmeredition.