Bildnachweis: WIPIT Partnerschaft mbB, WIPIT.
Auf dem Foto sind, von links nach rechts, zu sehen: Benedikt Mahr, Jan Dirkwinkel, Dr. Matthias Terbach, Dr. Wolfgang Weitnauer, Prof. Dr. Hans-Eric Rasmussen-Bonne, Christian Deutscher, Marius Tauchmann, Dr. Lars Siebert.
Mit dem Jahresbeginn hat die neue Boutique-Kanzlei WIPIT den Rechtsberatungsmarkt betreten. Das Unternehmen vereint das Team der Kanzlei WEITNAUER mit dem Spin-off der Sozietät Büsing Müffelmann & Theye (BMT) für den Bereich Technikrecht.
Mit über 20 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und einem gesamten Team (inkl. aller nicht-anwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) von insgesamt über 40 Personen, bietet WIPIT an drei Standorten – Berlin, Mannheim und München – nunmehr Rechtsberatung v.a. in den Bereichen Venture Capital und Tech-Recht an. Die Kanzlei setzt dabei auf eine Kombination aus gesellschaftsrechtlicher Expertise und einem tiefen Verständnis für digitale Geschäftsmodelle auf Basis langjähriger Erfahrung. Zu den Hintergründen des Zusammenschlusses sprachen wir mit den beiden Managing Partnern von WIPIT, Dr. Lars Siebert (vormals BMT) und Benedikt Mahr (vormals Weitnauer):
Plattform Life Sciences: Herr Mahr, welche Synergien sehen Sie im Zusammenschluss von WEITNAUER und dem Spin-off von Büsing Müffelmann & Theye (BMT)?
Benedikt Mahr: „Bei unserer Beratung im Venture Capital wird von unseren Mandanten über Gesellschafts- und Steuerrecht hinaus verstärkt Expertise für deren technologiebasierten Geschäftsmodellen gefordert. Diese beherrscht das Team von BMT hervorragend. Denn z.B. bei Due-Diligence-Prüfungen von Beteiligungsunternehmen, bei der Einhaltung regulatorischer Standards oder bei Kooperationsverträgen (u.a. bei Lizenz- oder Forschungs- und Entwicklungsverträgen von BioTech-Unternehmen) ist tiefgründige Kenntnis des damit verbundenen Rechts für die Unternehmen und damit für deren Investoren entscheidend, um einen signifikanten Mehrwert zu schaffen. Die dafür erforderliche Rechtsberatung können wir bei WIPIT nach dem Zusammenschluss durch das Tech-Team von BMT nunmehr vollumfänglich auf höchstem Niveau anbieten.“
Herr Dr. Siebert, warum spezialisiert sich WIPIT auf die Bereiche Venture Capital und Tech-Recht?
Dr. Lars Siebert: „Wir halten eine Spezialisierung im heutigen kompetitiven Marktumfeld für unumgänglich. Als Boutique schärfen wir unser Profil. So können wir uns von anderen „Full-Service“- Kanzleien klar abgrenzen, die ohne Spezialisierung alle Gebiete beraten. Hierbei bietet die von uns bei BMT seit vielen Jahren geschaffene Expertise im Bereich des Technikrechts in Kombination mit der langjährigen Venture Capital-Expertise von Weitnauer für unsere Mandanten die erforderliche Kombination an Fähigkeiten. Eine Beratung bei Technologietransfers, Innovationspartnerschaften, oder dem Schutz geistigen Eigentums sowie bei Compliance-Fragen sind häufig für VC-finanzierte Technologie-Unternehmen zwingend erforderlich, u.a. im Bereich der akademischen Ausgründungen in den Life Sciences. Andersherum besteht auch bei Innovationsabteilungen größerer Konzerne im Bereich Mobility/Automotive sowie z.B. bei Renewable Energy/Sustainability auch neben der Beratung im Tech-Recht stets auch Bedarf für Rechtsberatung im transaktionsbezogenen Gesellschafts- und Steuerrecht bzw. bei Corporate Finance – auch für etablierte Industrieunternehmen, die wir seit jeher beraten. Hier ergänzen wir uns bei WIPIT gegenseitig.“
Herr Mahr, wie unterscheidet sich Ihre Kanzlei von anderen Rechtsanbietern in diesen Bereichen?
Benedikt Mahr: „Unsere Konkurrenten im VC verfügen als meist reine Transaktions-Kanzleien über keine vergleichbare Spezialisierung auf Basis langjähriger Expertise im Bereich der Beratung im Tech-Recht, welche jedoch z.B. beim internationalen Geschäftsaufbau im stark regulierten Umfeld oder bei Kooperationen von Start-ups mit großen Konzernen von entscheidender Bedeutung sind. Denn gerade für VC-Start-ups sind neben dem richtigen Team und dem Kapital insbesondere das tiefgründige technologiebezogene Know-how der Beraterinnen und Berater im sich ständig wandelnden regulatorischen Umfeld von Zukunftstechnologien für den langfristigen Erfolg ein entscheidender Faktor. Andersherum fehlt reinen Technologie- oder IP-Kanzleien häufig der Transaktionsbezug in der Beratung, so dass wir mit der Kombination von Venture & Tech den Mandanten nunmehr einen enormen Mehrwert bieten können.“
Herr Dr. Siebert, wie sehen Sie die Zukunft der Rechtsberatung im Bereich Technikrecht und Venture Capital?
Dr. Lars Siebert: „In Anbetracht der immer weiter zunehmenden Digitalisierung aller Lebens- und Geschäftsbereiche – denken Sie nur an KI oder Daten-Management – wird tiefgreifende Expertise im sich stetig wandelnden Technik- und Digitalrecht weiter an Bedeutung gewinnen. Auch dürften diese technologischen Entwicklungen das Rennen um den Zugang zu Innovation u.a. durch Beteiligungen von (Corporate-) Venture Capital-Investoren weiter verstärken. Daher sehen wir Venture & Tech als Rechtsgebiete der Zukunft an und haben uns dementsprechend entschlossen, unsere Kanzlei vornehmlich hierauf auszurichten.“
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Urs Moesenfechtel.
Autor/Autorin
Urs Moesenfechtel, M.A., ist seit 2021 Redaktionsleiter der GoingPublic Media AG - Plattform Life Sciences und für die Themenfelder Biotechnologie und Bioökonomie zuständig. Zuvor war er u.a. als Wissenschaftsredakteur für mehrere Forschungseinrichtungen tätig.