Schlagwort: Aufsichtsrat
Standpunkt: Wer darf wen informieren?
Mit der ordentlichen Hauptversammlung der Osram Licht AG am 16. Februar 2016 hatte die noch junge HV-Saison bereits ihren ersten „Eklat“.
Neuregelungen zur Frauenquote in börsennotierten Unternehmen
Kaum ein aktuelles Thema des Aktien- und Kapitalmarktrechts weist eine ähnliche politische Brisanz auf wie die im März beschlossene Frauenquote für Aufsichtsräte und die weiteren in diesem Rahmen geschaffenen Pflichten für börsennotierte Unternehmen.
Interessenkonflikte im Aufsichtsrat
Die Vorschriften über Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern werden immer umfangreicher und komplexer. Gerade die jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (in Kraft getreten am 15. Mai 2012) haben hier noch einmal einige Verschärfungen gebracht. Im Zuge der Vorbereitung des Geschäftsberichts und im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung ist es wichtig, dass sich börsennotierte Gesellschaften und insbesondere deren Aufsichtsräte hierzu einen Überblick verschaffen. Das gilt sowohl für die Anteilseignerseite des Aufsichtsrats wie auch – in vermindertem Maße – für die Arbeitnehmerseite.