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Schlagwort: Hauptversammlung

Aktionär kontra Versammlungsleiter  

Manch kritischer Kleinaktionär führt den Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters geradezu reflexhaft im Standardrepertoire seiner Lästigkeitsfaktoren – und dies schon seit Jahren.

Delisting, Hauptversammlung und Squeeze-out  

Das am 25. November 2015 verkündete „Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie“, mit dem die Transparenzanforderungen von Emittenten im regulierten Markt in Europa weiter harmonisiert wurden, hat auch Konsequenzen für ein Delisting aus dem regulierten Markt.

Auch die Besetzung von Führungspositionen geht die Hauptversammlung etwas an

Die PF AG ist eine 100%-Tochter der Postbank AG. Zwei Vorstandsmitglieder der Postbank sind zugleich Mitglieder des dreiköpfigen Aufsichtsrats der PF AG.

Sonderprüfungen als gelegentlicher Begleiter auf Hauptversammlungen  

Das Instrument der Sonderprüfung war auch in der bisherigen Hauptversammlungssaison Gegenstand zahlreicher Hauptversammlungen. So strebten beispielsweise Aktionäre auf den diesjährigen Hauptversammlungen der Deutschen Bank AG, der RWE AG oder der STRABAG AG Beschlussfassungen über die Durchführung von Sonderprüfungen von jeweils konkret bezeichneten Geschäftsvorfällen an.

DAX 30: Medien-Präsenz schlägt HV-Präsenz

Gemessen an der durchschnittlichen Präsenz im DAX 30 war die HV-Saison 2015 ziemlich unspektakulär. Die Aktien-Präsenz der 30 deutschen Blue Chips in der HV ging gegenüber 2014 um 0,6 %pp auf 56,4% zurück. Noch 2012 stand dieser Wert bei 60,6% – von weiter zurückliegenden Jahren ganz abgesehen. Auch aus Gründen einer verbesserten Corporate Governance (CG) wäre eine steigende Beteiligung der Eigentümer an den grundlegenden Unternehmensentscheidungen positiv gewesen.

Ist Reden Silber und Schweigen Gold?

Viele institutionelle Investoren greifen verstärkt auf sogenannte Stimmrechtsberater zurück, um ihre Interessen auf der Hauptversammlung zu schützen.

Absage der Hauptversammlung – was ist zu beachten?

Wenn nach der Einberufung zur Hauptversammlung (HV) im Bundesanzeiger Umstände bekannt werden, welche die Durchführung der HV riskant, unmöglich oder unnötig machen, muss die Einberufung wieder zurückgenommen und die HV abgesagt werden. Wie dies im Einzelnen umgesetzt wird und was dabei zu beachten ist, wird im Folgenden dargestellt.