Schlagwort: MAR
Börsenhandel wider Willen
Ein Börsenhandel wider Willen – kann es das überhaupt geben und wie kann es dazu kommen? Die Antwort auf diese Frage liefern die Freiverkehrsregularien...
Out now! Special „Corporate Finance Recht 2024“
Im Februar 2024 haben sich die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf den EU Listing Act geeinigt, dessen Ziel es ist, die Attraktivität der Börsennotiz...
Fünf Jahre MAR
Das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation; MAR) brachte einschneidende Änderungen des Insiderrechts mit sich. Die neuen Anforderungen führten neben einem hohen administrativen Aufwand...
Ausblick 2020
Mit vollzogenem BrExit, den allgegenwärtigen Sorgen, die uns das Coronavirus beschert, und dem sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwung hat das neue Jahrzehnt erst einmal keinen...
Stakebuilding: was zu beachten ist
Bei einem beabsichtigten Erwerb von Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen sind auch aufseiten der potenziellen Investoren die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu beachten. Insiderrechtliche Fragestellungen...
Delisting im Freiverkehr
Nach Inkrafttreten von MAR im Juli letzten Jahres erwägen immer mehr Emittenten im Freiverkehr ein Delisting. Für diesen Schritt müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
M&A Leaks bleiben auf Vorjahresniveau
Ein aktueller Report von Intralinks zeigt, dass weltweit 8,6% der M&A-Transaktionen vor der offiziellen Veröffentlichung bekannt geworden sind. 2015 waren es ebenso viele.
MAR: Eine unendliche Änderungsgeschichte
Im Juli 2016 ist ein neues Marktmissbrauchsregime in Kraft getreten: Der Teufel steckt jedoch wie so oft im Detail: Mit dem neuen Recht sind eine kaum überschaubare Vielzahl von Einzelregelungen zu beachten.
Ad-hoc-Publizität und Insiderlisten
Die größte Bedeutung unter den Änderungen durch die Marktmissbrauchsverordnung haben nach unserer Erfahrung für die meisten Emittenten die Neuregelungen zur Ad-hoc-Publizität und zur Insiderliste. Wir geben einen Überblick über die -wesentlichen Zusammenhänge sowie Dos und Don’ts.
„Die Marktmissbrauchsverordnung führt zu unmittelbarem Handlungsbedarf bei Emittenten“
Seit dem 3. Juli 2016 sind wesentliche Teile der europäischen Marktmissbrauchsverordnung („Market Abuse Regulation“, MAR) mit Auswirkungen auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.