A M E H T L E T I T 12 Insbesondere Unternehmen, bei denen es kritischer zu Sache ging, haben sich dem Investorendruck gebeugt und statt der bislang üblichen Blockabstimmung über die Entlastung von Vorstand und/oder Aufsichtsrat eine Einzelentlastung auf die Tagesordnung gesetzt. So hatte sich auch der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Ende 2018 bei der Überarbeitung seiner Analyse-Leitlinien für die HV-Saison 2019 für eine Einzel- entlastung eingesetzt: „In der Hauptver- sammlungssaison 2018 hat sich gezeigt, dass in einigen Fällen eine Einzelent- lastung wünschenswert ist. Wir würden es daher begrüßen, wenn der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat vor Veröffentlichung der Tagesordnung für die Hauptversammlung mit den Investoren das Gespräch sucht, um etwa das Bedürfnis nach einer Einzel- entlastung der Vorstands- bzw. Aufsichts- ratsmitglieder abzufragen. Damit würde verhindert, dass aufgrund des Verhaltens eines einzigen Organmitglieds die Entlas- tung des Gesamtorgans abgelehnt wird. Bei geringen Zustimmungsquoten zur Entlastung (weniger als 75%) im Vorjahr könnte in einem derartigen Gespräch zudem eine Nachbesserung oder die Entscheidung gegen eine solche erläutert werden.“ (Quelle: Anschreiben zu den BVI- Analyse-Leitlinien für Hauptversammlun- gen 2019 vom 24. September 2018) Auch große Fondsgesellschaften wie beispielsweise die DSW haben mit Vertre- Gründe für die Nicht- Entlastung der Vorstände sind in der Regel man- gelnde Performance, unzu reichendes Risiko- management oder unge- nügende Kommunikation. HV MAGAZIN 03/2019 ENTLASTUNGSBESCHLÜSSE 2019 IM DAX30 adidas Allianz BASF Bayer Beiersdorf BMW Continental Covestro Daimler Deutsche Bank Deutsche Börse Deutsche Lufthansa Deutsche Post Deutsche Telekom E.ON Fresenius Medical Care* Fresenius* HeidelbergCement Henkel* Infineon Merck** Munich Re RWE SAP Siemens thyssenkrupp VOLKSWAGEN Vonovia Wirecard 66,38% 44,48% 99,35% 99,67% 98,26% 99,33% 98,90% 99,49% 97,76% 99,86% 92,34% 97,69% 94,23% – 97,52% 99,81% – 99,82% 99,52% 99,40% 93,51% 93,89% 71,63% – 73,62% 61,41% – 75,23% 96,71% 99,78% 97,11% 98,49% 98,99% 99,63% – 99,80% 90,55% 96,08% 99,37% 99,76% 87,53% 98,49% 99,68% – 99,83% 99,80% – 99,83% 99,10% 99,93% 92,27% 98,02% 52,32% 56,81% 91,77% 99,25% 99,13% 99,65% 99,14% 97,00% 99,13% 99,35% 95,19% – 96,34% 96,38% – 96,73% 94,99% 97,41% 98,40% – 98,72% 98,41% – 99,02% 97,39% 99,64% 87,50% – 89,36% 97,27% – 97,60% Entlastung Aufsichtsrat Entlastung Vorstand/persönlich haftende Gesellschafterin/Geschäftsleitung * Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde entlastet. ** Die Geschäftsleitung wurde entlastet. Rot markiert: Einzelentlastungen Quelle: Link Market Services; D.F. King tern wie Hendrik Schmidt auf Einzelent- lastungen gedrängt und dann gezielt einzelnen Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats – Stichwort: OSRAM – die Entlastung verweigert. Gründe für die Nicht-Entlastung für Vorstände sind in der Regel mangelnde Performance, unzu- reichendes Risikomanagement oder ungenügende Kommunikation. Beim Auf- sichtsrat hingegen bestehen potenzielle Gründe in mangelnder Transparenz der Arbeit, unan- für die Nicht-Entlastung