N E T K A F & N E T A D 06 NEWS DSW legt SPAC-Checkliste für Privatanleger vor Es sind Geschichten wie die des Flugtaxi-Start-ups Lilium, die die Fantasie rund um Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) befeuern. Das Münchner Unternehmen ist via SPAC an die NASDAQ gegangen – zu einer Bewertung von 2,8 Mrd. USD. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ordnet den Trend ein: „SPACs sind Aktiengesellschaften, mit denen erst per Börsen- gang Kapital eingesammelt wird, um mit dem Geld dann in einer vorher festgelegten Zeit, meist sind das zwei Jahre, ein passendes Unternehmen zu finden und per Übernahme aufs Parkett zu hieven“, erklärt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäfts- führerin der DSW. Gelinge das nicht, fließe das eingesammelte Kapital zurück an die Investoren, allerdings abzgl. der Kosten. Dazu zählen unter anderem Betriebskosten, Kosten für die Due Dili- gence, Transaktionskosten, Kosten für die Hauptversammlung, Erfolgsfee für das Management im Fall einer erfolgreichen Über- nahme einer Zielgesellschaft usw. Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, DSW Aktuelle Studien aus den USA zeigen, dass die hohen Kosten der SPACs meist nicht durch hohe Gewinne ausgeglichen werden. Stattdessen weisen die Unternehmen über einen längeren Zeit- raum häufig negative Returns auf. „Dies ist wohl auch einer der Gründe, warum verstärkt Short-Seller bei US-amerikanischen SPACs einsteigen und auf fallende Kurse setzen“, vermutet Benner- Heinacher. „Klar ist: Die Initiatoren gewinnen immer. Bei den Pri- vatanlegern, die als Aktionäre einsteigen, ist das nicht so sicher“, so die Anlegerschützerin weiter. Aktuell kommen immer mehr SPACs nach Europa. In der Regel werden deren Aktien an den Börsen in Amsterdam oder Frankfurt gelistet. HV MAGAZIN 03/2021 Gegründet werden die Akquisegesellschaften meist in Luxemburg und haben dort auch ihren Sitz. „Dies hat zur Folge, dass die Hauptversammlungen in Luxemburg stattfinden und Luxemburger Recht zur Anwendung kommt. Bei einer Gründung der AGs in Deutschland würde das deutsche Aktienrecht gelten, das jedoch die Möglichkeit einer Rückabwicklung und die Rückgewähr der Aktien an die Aktionäre nicht vorsieht“, sagt Benner-Heinacher. Um diese Form der Aktiengesellschaft in Deutschland listen zu können, hat die Deutsche Börse in ihren Zulassungsbedingun- gen eigens eine Ausnahme für SPACs eingefügt: Im Gegensatz zu anderen AGs sind sie von dem Grundsatz ausgenommen, dass das Unternehmen im Regelfall seit drei Jahren bestehen und ent- sprechende Jahresabschlüsse vorlegen muss. Voraussetzung ist lediglich, dass der Emissionserlös auf ein Treuhandkonto ein- gezahlt und der Verwendungszweck im Börsenprospekt detail- liert erläutert wird. „Über die Verwendung der Mittel entscheidet dann in der Regel die Hauptversammlung mit einfacher Mehr- heit“, so Benner-Heinacher. Ein Investment in SPACs ist daher laut DSW nur geeignet für Investo- ren, die keinen Kapitalschutz benötigen, die allein oder über Berater in der Lage sind, mögliche Zielgesellschaften zu bewerten, die über ausreichend Ressourcen verfügen, um Verluste zu tragen. Bundestagswahl: DAI erklärt – Reden ist Silber, Handeln ist Gold Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) erwartet von den Parteien, dass sie nach der Bundestagswahl den Versprechen der Wahlprogramme auch Taten folgen lassen. Insbesondere muss ein Ansparverfahren mit Aktien die gesetzliche Rente ergänzen. Wie die Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien auf die acht Wahlprüfsteine rund um das Thema Kapitalmarkt zeigen, besteht großer Hand- lungsbedarf. „Ich freue mich, dass CDU/CSU, die GRÜNEN und die FDP Vorschläge machen, wie die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Ansparverfahren mit Aktien ergänzt werden soll. Diesen Vorschlägen müssen in der nächsten Legislaturperiode aber endlich auch Taten folgen“, fordert Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ein Ansparverfahren mit Aktien in der Altersvorsorge muss nach marktwirtschaftlichen Prinzipien von privaten Anbietern organi- siert werden. Den Vorschlag der GRÜNEN, einen öffentlich organi- sierten Bürgerfonds einzurichten, lehnen wir deshalb ab. Enttäu- schend ist, dass die Union immer noch darüber spricht, Konzepte zur kapitalgedeckten Altersvorsorge entwickeln zu wollen, statt Konkretes vorzulegen“, so Dr. Bortenlänger.